1. Informationspflicht gemäß Batteriegesetz (BattG)

Informationspflicht gemäß Batteriegesetz (BattG)

Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren

Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien, die z.B. zum Betrieb von Blut­druck- oder Blut­zucker­mess­geräten oder Personen­waagen dienen. Im Zusammen­hang mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus sind wir als Händler verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:

  • Altbatterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
  • Zwecks Sicherstellung einer fach­gerechten Entsorgung sind Sie als Endver­braucher gesetz­lich verpflichtet, Alt­batterien im örtlichen Handel oder an von den öffent­lich-recht­lichen Entsorgungs­trägern dafür einge­richteten Rück­nahme­stellen zurück­zugeben.
  • Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufs­stelle oder in deren unmittel­barer Nähe (z. B. in kommunalen Sammel­stellen oder im Handel) unentgelt­lich zurück­geben.
  • Sie können Batterien aus unserem Sortiment in üblicher Menge auch per Post an uns zurück­senden.

Batterien sind mit dem unten abgebildeten Symbol einer durch­gestrichenen Müll­tonne markiert. Es weist darauf hin, dass Alt­batterien nicht in den Haus­müll geworfen werden dürfen. Schad­stoff­haltige Batterien sind u.a. mit diesen Schad­stoff­bezeichnungen versehen: 

  • Pb=Bleihaltig (enthält mehr als 0,004 Prozent Blei)
  • Cd=Cadmiumhaltig (enthält mehr als 0,002 Prozent Cadmium)
  • Hg=Quecksilberhaltig (enthält mehr als 0,0005 Prozent Quecksilber)