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KOHLE pulvis ohne Magensonde 50 g

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KOHLE pulvis ohne Magensonde
Abbildung ähnlich
PZN: 01448903
Packungsgröße: 50 g
Grundpreis: 471,00 € / 1 kg
Darreichungsform: Pulver
Hersteller: Dr. F. Köhler Chemie GmbH
verfügbar

Alternative Packungsgrößen:
23,55 €
(471,00 € / 1 kg) || inkl. MwSt. / zzgl. Versand
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Produkt Beschreibung / Pflichtangaben - KOHLE pulvis ohne Magensonde 50 g

PZN 01448903
Anbieter Dr. F. Köhler Chemie GmbH
Packungsgröße 50 g
Produktname Kohle Pulvis ohne Magensonde
Darreichungsform Pulver
Monopräparat ja
Wirkstoff Kohle, medizinische
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein

  • Je nach aufgenommener Giftmenge sind 50 bis 100 g Pulver mit ca. 400 ml Wasser oder ungesüßtem Tee aufzurühren und oral oder mit Magenschlauch zu verabreichen. Bei Kindern wird die Gabe von 1 g/kg Körpergewicht (max. 50 g) empfohlen.
  • Bei schweren Vergiftungen und zur Unterbrechung der Aufnahme von Stoffen, die vom Darm in die Leber übergehen können, ist eine wiederholte Verabreichung in Abständen von 2 bis 4 Stunden angezeigt. Im Allgemeinen sind im Anschluss an die Kohlegabe Abführmaßnahmen durchzuführen.
  • Zur unterstützenden Therapie bei Durchfall erhalten Erwachsene mehrmals täglich 10 g des Arzneimittels.
  • Das Präparat ist als Aufschlämmung mit Wasser im Verhältnis 1:10 nach Aufrühren anwendungsbereit.
  • Weitere Informationen siehe Gebrauchsinformation!

  • Nehmen Sie dieses Arzneimittel immer genau wie in dieser Packungsbeilage beschrieben bzw. genau nach Anweisung Ihres Arztes, Apothekers oder des medizinischen Fachpersonals ein. Fragen Sie bei Ihrem Arzt, Apotheker oder dem medizinischen Fachpersonal nach, wenn Sie sich nicht sicher sind.
  • Dosierungsempfehlung bei Vergiftungen:
    • Je nach aufgenommener Giftmenge sind 50 bis 100 g Pulver mit ca. 400 ml Wasser oder ungesüßtem Tee aufzurühren und oral oder mit Magenschlauch zu verabreichen. Bei Kindern wird die Gabe von 1 g/kg Körpergewicht (max. 50 g) empfohlen. Bei schweren Vergiftungen und zur Unterbrechung der Aufnahme von Stoffen, die vom Darm in die Leber übergehen können, ist eine wiederholte Verabreichung in Abständen von 2 bis 4 Stunden angezeigt. Im Allgemeinen sind im Anschluss an die Kohlegabe Abführmaßnahmen durchzuführen.
  • Dosierungsempfehlung bei Durchfällen:
    • Zur unterstützenden Therapie bei Durchfall erhalten Erwachsene mehrmals täglich 10 g des Arzneimittels.
    • Das Präparat ist als Aufschlämmung mit Wasser im Verhältnis 1:10 nach Aufrühren anwendungsbereit.
  • Anwendung bei Kindern
    • Bei Säuglingen und Kindern soll das Arzneimittel grundsätzlich nur im Rahmen einer ärztlichen Behandlung angewendet werden.

 

  • Wenn Sie eine größere Menge eingenommen haben, als Sie sollten
    • Nach Gabe sehr hoher Dosen kann es in Einzelfällen zum mechanischen Ileus (Darmverschluss) kommen, der durch die Gabe von salinischen Abführmitteln (Laxanzien) verhindert werden kann.

  • Das Präparat ist ein Arzneimittel gegen Durchfall (Antidiarrhoikum) und ein Gegenmittel (Antidot) bei Vergiftungen.
  • Es wird angewendet:
    • zur Verhinderung der Aufnahme in den Körper bei akuten oralen Vergiftungen und bei Überdosierung von Arzneimitteln.
    • zur Beschleunigung der Ausscheidung bei Vergiftungen mit Stoffen, die vom Darm in die Leber übergehen können (z. B. Carbamazepin, Phenobarbital, Phenylbutazon, Theophyllin).
    • zur symptomatischen Behandlung des Durchfalls bei Erwachsenen; bei Säuglingen und Kindern nur nach ärztlicher Anweisung.
  • Wenn Sie sich bei Durchfällen nach 2 - 3 Tagen nicht besser oder gar schlechter fühlen, wenden Sie sich an Ihren Arzt.

Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Medizinsche Kohle bindet ganz unspezifisch gelöste Teilchen, wie z.B. Giftstoffe oder Bakterien. Der Effekt kommt dadurch zustande, dass die medizinische Kohle ein Gerüst darstellt mit ganz vielen Poren. Dadurch steht sehr viel Oberfläche zur Verfügung, die kleine gelöste Teilchen "einfangen" kann. Die Wirkung kommt v.a. im Darm zum Tragen, die gebundenen Stoffe können so mit dem Stuhl zusammen ausgeschieden werden.

Bezogen auf 1 Gramm:

  • 1 g Kohle, medizinisch

  • Das Arzneimittel darf nicht eingenommen werden,
    • wenn Sie allergisch gegen Medizinische Kohle sind.
    • bei fieberhaftem Durchfall.

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  • Wie alle Arzneimittel kann auch dieses Arzneimittel Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.
  • Nebenwirkung mit nicht bekannter Häufigkeit (Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar): Nach Gabe sehr hoher Dosen kann es zu Verstopfung kommen.
  • Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt, Apotheker oder das medizinische Fachpersonal. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht angegeben sind.
  • Einnahme zusammen mit anderen Arzneimitteln
    • Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen, kürzlich andere Arzneimittel eingenommen haben oder beabsichtigen andere Arzneimittel einzunehmen.
    • Die Wirkung oral eingenommener Medikamente wird im Allgemeinen durch die Anwendung des Präparats verringert.
    • Der Gebrauch des Arzneimittels kann die Zuverlässigkeit von oralen Kontrazeptiva/Ovulationshemmern reduzieren, wodurch eine zusätzliche Methode der Empfängnisverhütung nach dem Gebrauch des Präparats notwendig ist.
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  • Keine Einschränkungen.
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  • Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen
    • Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt, Apotheker oder dem medizinischen Fachpersonal, bevor Sie das Präparat einnehmen.
    • Medizinische Kohle wirkt nicht bei Vergiftungen mit folgenden Substanzen: Lithium, Thallium, Eisensalze, Blausäure, Borsäure, Methanol, Ethanol, Ethylenglykol. Hier sind andere Maßnahmen zur Giftentfernung (z. B. provoziertes Erbrechen, Magenspülung) angezeigt.
    • Medizinische Kohle ist nicht wirksam bei Verätzungen mit Säuren oder Laugen und kann eine nachfolgende endoskopische Diagnostik erschweren.
  • Kinder
    • Bei Säuglingen und Kindern soll das Arzneimittel grundsätzlich nur im Rahmen einer ärztlichen Behandlung angewendet werden.

 

  • Verkehrstüchtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen
    • Das Arzneimittel hat keinen oder einen zu vernachlässigenden Einfluss auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen.
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